Unser Zukunftsprozess
Im Evangelischen Kirchenkreis Minden hat ein groß angelegter Reformprozess begonnen. Dabei spielen Begriffe wie „Personalplanungsräume“, „Interprofessionelle Teams“, „Zukunftsräte“ und „Zukunftskonferenzen“ eine wichtige Rolle. Was steckt dahinter?
Immer schwieriger ist es in letzter Zeit geworden, frei gewordene Pfarrstellen neu zu besetzen. Um dem Nachwuchsmangel zu begegnen, gibt die Evangelische Landeskirche von Westfalen vor, dass Vollzeit-Pfarrstellen bis Ende 2025 nur noch in Gemeinden möglich sind, die mindestens 3.000 Gemeindeglieder haben. Danach sind voraussichtlich sogar 4.000 Gemeindeglieder für eine volle Stelle nötig (bis 2030). Bleibt es bei der gewohnten Gemeindegröße, fallen heutzutage bei Neubesetzungen von Pfarrstellen in aller Regel Stellenanteile weg. Von Vollzeitstellen bleiben dann nur halbe oder dreiviertel Stellen übrig, die schwierig zu besetzen sind. Wo weiterhin eine volle Stelle erhalten bleiben soll, müssten Gemeindegrenzen neu definiert werden. Da die Kirchenmitglieder-„Dichte“ pro Quadratkilometer tendenziell überall sinkt, würde also die Fläche, die ein*e Pfarrer*in zu versorgen hätte, immer größer.
Ein Ansatz, dieses Problem zu lösen, ist das Konzept der Landeskirche, für die Stellen-Bemessung künftig in „Personalplanungsräumen“ zu denken, die unabhängig sind von bestehenden Gemeindegrenzen. Das bedeutet, dass Gemeinden sich zu Personalplanungsräumen zusammenschließen können, die groß genug sind, dass Vollzeitstellen – oder auch Teilzeitstellen mit attraktivem Umfang – ausgeschrieben werden können.
Außerdem soll künftig verstärkt mit „Interprofessionellen Pastoralteams“ („IPT’s“) gearbeitet werden. Neben Pfarrer*innen können einem solchen Team Personen aus den Berufsgruppen Gemeindepädagogik, Kirchenmusik und Verwaltung angehören.
Mit einem groß angelegten Workshop-Tag im März 2023 unter dem Motto „Wer aufbricht, der kann hoffen“ ist im Kirchenkreis Minden ein Prozess angestoßen worden, der solche Zusammenarbeit von Gemeinden nicht nur als Personalplanungs-, sondern auch als Kooperationsräume zum Ziel hat. „Es kann ja bei einem solchen Prozess nicht nur um Zahlen und Stellenanteile gehen“, erklärt Superintendent Michael Mertins. „Viel wichtiger ist es doch, dass die Inhalte und Angebote stimmen.“ D. h., dass in so verstandenen Planungsräumen letztlich bei guter Zusammenarbeit weniger Personen eventuell sogar mehr kirchliche Angebote ermöglichen können. Der Grundgedanke ist, dass Gemeinden Schwerpunkte entwickeln, kooperieren und zu einander hin einladen. Nicht jede Gemeinde muss dann mehr das ganze Spektrum gemeindlichen Lebens vorhalten.
Im Kirchenkreis Minden sind inzwischen folgende Planungsräume definiert worden: Minden-West (St. Marien ohne St. Matthäus, St. Martini, Petri, St. Thomas mit der offenen Kirche St. Simeonis, St. Jakobus, Barkhausen), Minden-Ost und Porta-Nord (St. Markus, St. Matthäus, Dankersen, Lerbeck, Kleinenbremen), Hille (Hartum-Holzhausen, Hille, Oberlübbe-Rothenuffeln, Bergkirchen) und Petershagen (Friedewalde, Ovenstädt, Buchholz, Petershagen, Lahde, Windheim, Schlüsselburg, Heimsen).
Jede Gemeinde hat haupt- und ehrenamtliche „Zukunftsräte“ bestimmt, die gewissermaßen als Botschafter*innen / Sprecher*innen / Delegierte die Interessen der Gemeinden vertreten. Diese Zukunftsräte planen und organisieren die „Zukunftskonferenzen“, in denen deutlich mehr Vertreter*innen der Gemeinden zusammenkommen, um zu entwickeln, wie die Zusammenarbeit in den jeweiligen Planungsräumen konkret aussehen wird. Diesen Zukunftskonferenzen ordnen sich auch die Synodalen Dienste zu. Zu den Zukunftskonferenzen sind grundsätzlich jeweils alle Gemeinde-Mitglieder eingeladen, die daran interessiert sind, die Zukunft im neuen Planungsraum aktiv mit zu gestalten.
Bei aller Kooperation und allem Miteinander bleiben die Gemeinden und Pfarrbezirke erhalten und letztlich entscheiden wie gewohnt die Presbyterien, welche Schritte gegangen werden und welche Pfarrpersonen gewählt werden oder nicht. Auch in den vier regionalen Planungsräumen Minden-West, Minden-Ost und Porta, Hille und Petershagen können und sollen also individuelle Gemeindeprofile entwickelt werden.